28.04.2005
BGH Urteil in Sachen MEY/Ella May veröffentlicht (pdf.Datei)

BGH Urteil in Sachen MEY/Ella May veröffentlicht (pdf.Datei)

MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
MEY/Ella May
Es gibt keinen Erfahrungssatz, daß sich der Verkehr bei erkennbar aus Vor-
und Nachnamen gebildeten Marken allein oder vorrangig am Nachnamen orien-tiert.
Liegen besondere Umstände vor, kann bei der Beurteilung der Verwechs-lungsgefahr
dem Nachnamen in der Gesamtbezeichnung eine prägende Wir-kung
zugemessen werden. Solche Umstände können in der kraft Benutzung
gesteigerten Kennzeichnungskraft der nur aus dem Nachnamen gebildeten äl-teren
Marke liegen.
BGH, Beschl. v. 24. Februar 2005 - I ZB 2/04 - Bundespatentgericht