10.03.2005
BGH - URTEIL zur Beseitigungspflicht bei Bodenkontamination auf Nachbargrundstück (pdf.-Datei)
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 Die Beseitigungspflicht des für eine Bodenkontamination auf dem Nachbargrund-stück Verantwortlichen ist nicht auf das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs beschränkt, sondern umfaßt auch die anschließende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks. BGH, Urt. v. 4. Februar 2005 - V ZR 142/04 - LG Aurich AG Aurich
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