11.03.2005
GmbHG §§ 30, 31, 32 a, 32 b; KO § 32 a a) Die mietweise Überlassung eines Grundstücks an eine GmbH kann eine eigenkapitalersetzende Leistung des Gesellschafters sein. In der Insolvenz über das Vermögen der GmbH hat der Insolvenzverwalter dann das Recht, das Grundstück für den vertraglich vereinbarten Zeitraum - bei einer miß-bräuchlichen Zeitbestimmung für den angemessenen Zeitraum - unentgelt-lich zu nutzen (Bestätigung von BGHZ 109, 55). b) Wird dem Insolvenzverwalter dieses Recht durch eine Beschlagnahme des Grundstücks im Rahmen einer Zwangsverwaltung entzogen, hat der Gesell-schafter den Wert des Nutzungsrechts zu ersetzen (Bestätigung von BGHZ 127, 1; 127, 17).
c) Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter das Grundstück an den Zwangsverwalter vor Ablauf der Mietzeit herausgibt. d) Der Ersatzanspruch setzt aber voraus, daß der Insolvenzverwalter das Grundstück, hätte er es nicht herausgegeben, tatsächlich hätte nutzen kön-nen, etwa im Wege der Untervermietung (Bestätigung von BGHZ 127, 1; 127, 17). BGH, Urteil vom 31. Januar 2005 - II ZR 240/02 - OLG Dresden LG Dresden
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