08.04.2005
GmbHG §§ 30, 31, 32 a, 32 b Tilgt der Gesellschafter eine gegen ihn bestehende Darlehensforderung der GmbH durch Überweisung auf ein im Debet geführtes Gesellschaftskonto, für das er eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft übernommen hat, so liegt in der mit dem Zahlungsvorgang verbundenen Verminderung seiner Bürgschafts-schuld eine verbotene Einlagenrückgewähr an den Gesellschafter. BGH, Urteil vom 14. März 2005 - II ZR 129/03 - OLG Koblenz LG Koblenz
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