08.04.2005
BGH-Urteil zur verbotenen Einlagenrückgewähr an den Gesellschafter (pdf.-Datei)

GmbHG §§ 30, 31, 32 a, 32 b
Tilgt der Gesellschafter eine gegen ihn bestehende Darlehensforderung der
GmbH durch Überweisung auf ein im Debet geführtes Gesellschaftskonto, für
das er eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft übernommen hat, so liegt in der
mit dem Zahlungsvorgang verbundenen Verminderung seiner Bürgschafts-schuld
eine verbotene Einlagenrückgewähr an den Gesellschafter.
BGH, Urteil vom 14. März 2005 - II ZR 129/03 - OLG Koblenz
LG Koblenz