01.02.2005
BGH Beschluss zu den Marken il Padrone/Il Portone

MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
a) In die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit der kollidierenden Marken "il
Padrone" und "Il Portone" ist auch der jeweilige Wortbestandteil "il" einzube-ziehen,
bei dem es sich um den bestimmten Artikel der italienischen Sprache
in maskuliner Form handelt.
b) Liegen die Voraussetzungen der Gefahr der Verwechslung der Marken hin-sichtlich
eines Teils der unter einen weiten Oberbegriff fallenden Waren vor,
für die die angegriffene Marke Schutz beansprucht, ist die Marke nicht be-schränkt
auf diesen Teil der Waren, sondern hinsichtlich der durch den wei-ten
Oberbegriff bezeichneten Waren zu löschen.
BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2004 - I ZB 4/02 - Bundespatentgericht

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