01.02.2005
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 a) In die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit der kollidierenden Marken "il Padrone" und "Il Portone" ist auch der jeweilige Wortbestandteil "il" einzube-ziehen, bei dem es sich um den bestimmten Artikel der italienischen Sprache in maskuliner Form handelt. b) Liegen die Voraussetzungen der Gefahr der Verwechslung der Marken hin-sichtlich eines Teils der unter einen weiten Oberbegriff fallenden Waren vor, für die die angegriffene Marke Schutz beansprucht, ist die Marke nicht be-schränkt auf diesen Teil der Waren, sondern hinsichtlich der durch den wei-ten Oberbegriff bezeichneten Waren zu löschen. BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2004 - I ZB 4/02 - Bundespatentgericht
Die Entscheidung des BGH ist als pdf.-Datei für Sie angehängt.
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