10.11.2004
Urteile des Gerichtes erster Instanz in Sachen Storck - Gemeinschaftsmarken

Pressemitteilung Nr. 90/2004 vom 10 . November 2004 Urteile des Gerichtes erster Instanz in den Rechtsachen T-396/02, T-402/02 Storck zu Gemeinschaftsmarken.

Das Gericht erster Instanz hat die von der August Storck KG erhobenen Klagen gegen die Entscheidungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ab, mit denen zwei Gemeinschaftsmarkenanmeldungen für den Bonbon "Werther´s Echte" zurückgewiesen worden waren. Die beanspruchten Formen unterschieden sich nach Auskunft des Gerichts nicht hinreichend von anderen Formen, die für Bonbons handelsüblich seien. Sie ermöglichten es den Verbrauchern damit nicht, die Bonbons von Storck von den Bonbons anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden.

Die erste Marke betraf eine dreidimensionale Form, die einen hellbraunen Bonbon darstellt, die zweite angemeldete Form betraf eine perspektivische Darstellung einer zusammengedrehten Verpackungsform (Wicklerform).

Die vollständige Presseerklärung des Gerichts vom 10.11.2004 ist als pdf.-Datei angehängt.