BAG Pressemitteilung Nr. 66/05 - § 1 BetrAVG aF mit höherrangigem Recht vereinbar
Nach § 1b BetrAVG nF wird die Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, aber nach Vollendung des 30. Lebensjahres end...