Der Schwerpunkt der Kanzlei Dreyer liegt in der Vertretung von Unternehmen in den Bereichen

  • Arbeitsrecht
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
  • Touristik- und Franchiserecht
  • Wettbewerbs- und Markenrecht

Die Mandanten werden dabei persönlich und zielorientiert außergerichtlich und gegebenenfalls auch vor den Zivil- und Arbeitsgerichten vertreten. Rechtsanwalt Dreyer verfügt über langjährige branchengeprägte Erfahrungen in der wirtschaftsrechtlichen Vertretung von Unternehmen. Im Mittelpunkt steht die vertrauensvolle Begleitung unternehmerischer Entscheidungen bei juristisch und wirtschaftlich komplexen Fragestellungen.





Aktuelles
24.08.2007
Informationspflicht des Arbeitgebers über Unfallversicherung

BAG-Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 -

26.04.2006
BGH Pressemitteilung Nr. 63/2006 - Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang bei einer Pauschalreise

BGH Pressemitteilung Nr. 63/2006 - Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über...

05.04.2006
BGH Pressemitteilung Nr. 59/2006 vom 05.04.2006 - Zahnverlust bei Restaurantbesuch

Zahnverlust bei Restaurantbesuch - Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat d...