27.04.2005
BGB § 138 Abs. 1 Ca, § 817 Satz 2 StVO § 23 Abs. 1 b Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist. Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem Käufer nicht zu. BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04 - LG Oldenburg AG Oldenburg
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