27.04.2005
BGH Urteil in Sachen "Radarwarngerät" veröffentlicht (pdf.-Datei)

BGB § 138 Abs. 1 Ca, § 817 Satz 2
StVO § 23 Abs. 1 b
Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der
Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung
des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung
gerichtet ist. Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem
Käufer nicht zu.
BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04 - LG Oldenburg
AG Oldenburg