Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei

Arbeitsrecht umfasst die individual- und kollektivarbeitsrechtliche Beratung unter Berücksichtigung der kommerziellen und nicht zuletzt firmenpolitischen Besonderheiten jedes einzelnen Falles.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht versteht sich als umfassende gestalterische und zukunftsorientierte Interessenvertretung bei der Strukturierung, Umgestaltung und Führung von Unternehmen.

Touristik- und Franchiserecht berücksichtigt dabei zusätzlich die branchenspezifischen Anforderungen der Touristik- und Reisebranche, so etwa den Einfluss europarechtlicher Normen und Entwicklungen.

Wettbewerbs- und Markenrecht versteht sich als die wettbewerbsrechtliche Unterstützung von Unternehmen in der Auseinandersetzung im nationalen und globalen Wettbewerb sowie in der Prägung und Sicherung von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten wie Patenten/Gebrauchsmustern/Geschmacksmustern und Urheberrechten/Lizenzen zur Stabilisierung der Position von Unternehmen im Markt.