03.04.2003
BGH Urteil vom 3. April 2003 - Preise für Linienflüge via Internet

Zum Stichwort Reservierungssystem und Preisangabenverordnung hat der BGH folgendes entschieden:

Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt
nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der
erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmißverständlich hingewiesen wird. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 222/00 - OLG München LG München I

 

Das Urteil ist als pdf.-Datei angehängt.