03.04.2003
Zum Stichwort Reservierungssystem und Preisangabenverordnung hat der BGH folgendes entschieden:
Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmißverständlich hingewiesen wird. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 222/00 - OLG München LG München I
Das Urteil ist als pdf.-Datei angehängt.
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