09.02.2005
Europäische Länder wollen Spam gemeinsam bekämpfen

Die mit der Bekämpfung von Spam befassten Behörden in 13 europäischen Ländern haben einen Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Verfolgung von Beschwerden zur europaweiten Bekämpfung unerwünschter elektronischer Post vereinbart. Sie werden bei der Untersuchung von Beschwerden über grenzüberschreitenden Spam innerhalb der EU zusammenarbeiten, um dessen Urheber überall in Europa leichter ermitteln und verfolgen zu können.

Die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige Europakommissarin Viviane Reding begrüßte die Vereinbarung und rief die Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten auf, sich ihr anzuschließen. „Die Verfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten müssen Spam aus anderen EU-Ländern wirksam bekämpfen können, auch wenn derzeit der größte Teil des Spam von außerhalb der EU kommt“, erklärte sie. „Gleichzeitig arbeiten wir an einer Zusammenarbeit mit Drittländern, sowohl bilateral als auch in internationalen Foren wie der OECD und der Internationalen Fernmeldeunion.“

Die freiwillige Vereinbarung, durch die ein gemeinsames Verfahren für die Behandlung grenzüberschreitender Beschwerden über Spam geschaffen wird, wurde von dem Kontaktnetz der Behörden zur Spambekämpfung (contact network of spam enforcement authorities - CNSA) erarbeitet, das auf Initiative der Kommission nach ihrer Mitteilung vom Januar 2004[1] eingerichtet wurde. Das CNSA erleichtert es den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und des EWR, Informationen und empfehlenswerte Verfahren bei der Durchsetzung von Gesetzen gegen Spam auszutauschen.

Folgende nationale Stellen haben sich bereits auf die Anwendung des Verfahrens geeinigt: die belgische Kommission zum Schutz der Privatsphäre und der belgische Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft – Generaldirektion Durchsitzung und Vermittlung, der dänische Verbraucherschutzdienst (Ombudsman), die französische Datenschutzbehörde CNIL, die griechische Datenschutzbehörde, das irische Ministerium für Kommunikation, Meeres- und Naturressourcen und das Amt des irischen Datenschutzbeauftragten, die italienische Datenschutzbehörde, die litauische Datenschutzbehörde, das Amt des maltesischen Datenschutzbeauftragten, die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation (OPTA) und die Datenschutzbehörde (CBP) der Niederlande, das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die spanische Datenschutzbehörde, die tschechische Datenschutzbehörde und das Amt des zypriotischen Datenschutzbeauftragten.

Die Parteien, die sich der Vereinbarung angeschlossen haben, verpflichten sich, sich „bestmöglich“ zu bemühen, Beschwerden zu behandeln, die ihnen von anderen Parteien zugeleitet werden, um durch eine umfangreichere Zusammenarbeit das Schließen von Schlupflöchern sicherzustellen, die von „Spammern“ und Datendieben ausgenutzt werden könnten.

Die Vereinbarung stützt sich auf die zunehmende Erfahrung der Verfolgungsbehörden mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. So arbeitete etwa in einem Fall die französische Datenschutzbehörde mit der belgischen Behörde zusammen, um Spam eines Versenders zu unterbinden. In einem anderen Fall führte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur erfolgreichen Verfolgung eines Unternehmens, das Spam-Techniken verwandte, um Verbraucher dazu zu verleiten, sich in teure Mehrwertdienste einzuwählen.

Pressemitteilung der EU-Kommission IP/05/146 vom 07.02.2005