14.12.2004
BAG Verhandlung in Sachen Gewerkschaftseigenschaft einer Vereinigung von Flugbegleitern

Am 14. Dezember 2004 um 9:00 Uhr findet vor dem ersten Senat des BAG die Verhandlung in Sachen Gewerkschaftseigenschaft einer Vereinigung von Flugbegleitern statt. Beteiligte im Verfahren sind die ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und der UFO e.V. 1 ABR 51/03 

Die Beteiligten streiten über die Gewerkschaftseigenschaft des UFO e.V.
Dieser entstand als Berufsverband der Flugbegleiter. Im Jahr 1999 beschloss er, künftig als Gewerkschaft aufzutreten und den Abschluss von Tarifverträgen anzustreben. Nach § 2 der daraufhin geänderten Satzung ist Zweck des Vereins die Förderung und Wahrung der Belange des Flugbegleiterpersonals in Deutschland und die Verfolgung der berufs- und tarifpolitischen Interessen, insbesondere durch Abschluss von Tarifverträgen, erforderlichenfalls unter Einsatz von Maßnahmen des Arbeitskampfes. Von den ca. 20.000 bei deutschen Luftfahrtgesellschaften in der Kabine beschäftigten Flugbegleitern waren nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts am 31. März 2002 knapp 6.500 bei UFO e.V. organisiert.

Die ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat das Verfahren eingeleitet, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der UFO e.V. keine Gewerkschaft ist. Sie stellt insbesondere dessen Gegnerunabhängigkeit und Durchsetzungsfähigkeit in Abrede.

Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen und die Gewerkschaftseigenschaft des UFO e.V. bejaht.

Hessisches LAG Beschluss vom 8. August 2003  -12 TaBV 138/01 -

Quelle: Terminsvorschauf des Bundesarbeitsgerichts