Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.
Der Wortlaut der BGH Pressemitteilung Nr. 144/04 vom 1.12.2004
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers einer Autowaschanlage für unwirksam erklärt, mit denen der Betr...
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Unterlassungsklagen von Verbraucherzentralen über die Zulässigkeit von Klauseln in Preisverzeichnissen zweier Kreditinstitute zu entscheiden, die ein Entgel...
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen die Berufungsurteile der Landgerichte bestätigt, die eine Haftung von Minderjährigen bei Beschädigung parkender Fahrzeuge angenommen haben. In dem einen Fall war der damals 9 Jahre alte Bek...
Einer Pressemitteilung des BGH vom 29.11.2004 ist zu entnehmen, dass der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Streitfrage entschieden hat, ob ein obligatorisches Schlichtungsverfahren der Klageerhebung vorangehen muss oder ob es nach der Klageerhebung während des Rechtsstreits nachgeholt w...